Kinderhaus “Himmelschlüsselchen”
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Kinderhausordnung

Öffnungs- und Betreuungszeiten:

Das Kinderhaus ist Montag bis Freitag von 6.30 – 17.00 Uhr geöffnet. Kindergartenkinder, die ganztags zu uns kommen,

können 10 Stunden Betreuung innerhalb der Öffnungszeit in Anspruch nehmen, Hortkinder 6 Stunden.

Eine Teilzeitbetreuung findet für bis zu 6 Stunden zwischen 6.30 und 13.00 Uhr, für Hortkinder 3 Stunden innerhalb der Öffnungszeit und eine Halbzeitbetreuung für bis zu 4 Stunden zwischen 6.30 und 11.30 Uhr statt. Regelmäßige Schließzeiten Vom 23. Dezember bis einschließlich 2. Januar bleibt das Kinderhaus geschlossen. Die zweiwöchige Sommerschließzeit liegt normalerweise in den beiden mittleren Schulferienwochen. Den Freitag nach Himmelfahrt und den Brückentag um den 31.10. nutzen die Mitarbeiterinnen u. a. für die pädagogische Planung. Deshalb bleibt das Kinderhaus an diesen beiden Tagen geschlossen. Ein weiterer Schließtag ist ein Freitag, an welchem eine Weiterbildung für alle Mitarbeiter/innen im Rahmen einer Rüstzeit stattfindet. Die Leitung behält sich vor, in Absprache mit dem Elternrat aus wichtigen Gründen weitere Schließtage zu bestimmen. Die Schließzeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben (Kinderhauszeitung, Aushang). Sollte es einen begründeten Betreuungsbedarf während unserer Schließzeiten geben, sollte dieser mindestens 3 Monate vorher bei der Leitung angezeigt werden, um gemeinsam eine Lösung für die Betreuung des Kindes zu suchen. Daraus eventuell entstehende zusätzliche Kosten können nicht vom Kinderhaus getragen werden. Hausregeln Im entsprechend markierten Eingangsbereich (gelbe Füße auf dem Boden) sind die Schuhe auszuziehen, da es im Kinderhaus Krabbelkinder gibt und auch die älteren Kinder auf dem Boden spielen. Bei Schneefall ist der Weg am Haupteingang zu benutzen, da dort geräumt und gestreut wird. Von 12.00 – 14.00 Uhr ist Ruhezeit(Mond hängt als Symbol zwischen Garderobe und Marktplatz) im Kindergarten. Die abholenden Eltern werden gebeten, im Interesse der Schlafkinder mit darauf zu achten, dass in dieser Zeit Ruhe auf dem Marktplatz ist. Aus Sicherheitsgründen müssen sofort nach dem Betreten und Verlassen des Kinderhausgeländes die Tür am Haupteingang und die Gartentore geschlossen werden. Die den Kindern persönlich zugeteilten Garderobenfächer sollen von den Eltern (mit) in Ordnung gehalten werden, da sich hier die privaten Sachen der Kinder befinden. Für mitgebrachte Fahrräder, Schlitten, Autositze, Spielzeug, Uhren, Schmuck u. ä. übernimmt die Einrichtung keine Haftung. Die Kleidung der Kinder sollte mit Namen versehen werden, damit einer Verwechslung vorgebeugt werden kann. Fundsachen, vertauschte oder vergessene Kleidung und Ähnliches werden nur für eine gewisse Zeit im Kinderhaus aufbewahrt. Es gibt eine Fundkiste im Eingangsbereich. Sprechzeiten - Telefongespräche Eltern und Erzieherinnen haben beim Bringen und Holen der Kinder die Möglichkeit, kurz einige Worte zu wechseln. Für längere Gespräche bleibt hier keine Zeit. Bitte  vereinbaren Sie dafür einen Termin. Telefonische Mitteilungen sind nach Möglichkeit zwischen 7.00 und 9.00 Uhr oder von 12.00 – 14.00 Uhr zu erledigen. Sprechzeiten bei der Leitung sind täglich zwischen 12.00 und 14.00 Uhr und donnerstags von 12.00 bis 17.00Uhr. Elternbeiträge Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach den Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und wird gewöhnlich nach der Berechnung der Betriebskosten in Absprache zwischen Träger und Wohnsitzgemeinde zum 01. Januar eines jeden Jahres neu festgesetzt. Die entsprechenden Beträge werden dann in der Kinderhauszeitung bekannt gegeben und sind im Eingangsbereich des Kinderhauses nachzulesen. Die Elternbeiträge sind jeweils bis zum 15. des laufenden Monats zu überweisen bzw. werden abgebucht. Ermäßigungen des Elternbeitrages erfolgen nach den Richtlinien des Landkreises Ostvorpommern und sind mit einem entsprechenden Formblatt bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Für Besucherkinder gibt es einen gesonderten Vertrag. Benötigen Halb- oder Teilzeitkinder ausnahmsweise eine zusätzliche Betreuung, muss dieses im Einzelfall mit der Kindergartenleitung bezüglich Kosten, Zeitumfang und Realisierbarkeit abgestimmt werden. Bei Bedarf werden Bestätigungen für die Steuererklärung über die gezahlten Beiträge von der Leitung gegengezeichnet. Aufsicht Die Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind ordnungsgemäß der Erzieherin übergeben wird und sich beim Abholen von ihr verabschiedet. Die Kinder stehen während der Betreuungszeit unter der Aufsicht des Personals der Einrichtung. Für den Weg zur und von der Tagesstätte sind die Eltern verantwortlich. Wenn das Kind den Weg allein gehen darf, ist diese elterliche Entscheidung der Leitung schriftlich bekannt zu geben. Nichterziehungsberechtigten Personen ist zur Abholung des Kindes eine schriftliche Erlaubnis der Eltern mitzugeben. Es besteht auch die Möglichkeit, dieses in unser Mitteilungsbuch einzutragen oder eine Dauererlaubnis zu erteilen. Zugunsten aller Kinder besteht gesetzlicher Unfallschutz. Versichert sind Unfälle im Kinderhaus, bei Teilnahme an besonderen Veranstaltungen und auf dem der Weg zur und von der Kindertagesstätte.

Krankheit - Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes

Im Interesse der anderen Kinder können kranke Kinder nicht im Kinderhaus betreut werden, insbesondere bei Durchfall, Bindehautentzündung, Erkältungen, Fieber u.s.w. Die Eltern sind verpflichtet, die Einrichtung über gesundheitliche Besonderheiten ihres Kindes (Allergien, chronische Erkrankungen...) zu informieren und diesbezügliche Absprachen zu treffen. Eltern und Erzieher/innen informieren sich gegenseitig bei der Aufnahme am Morgen und beim Abholen über Auffälligkeiten im Befinden des Kindes. Treten im Laufe des Tages beim Kind Krankheitszeichen auf, werden die Eltern bei Bedarf benachrichtigt. Hierfür benötigen wir die aktuellen Telefonnummern. Auf Weisung der Eltern verabreichen die Erzieher/innen Medikamente, wenn die Gabe im Kinderhaus notwendig und ärztlich verordnet ist. Medikamente sind nur an pädagogische Mitarbeiter auszuhändigen und unter Verschluss zu halten (nicht in der Brottasche mitgeben). Eine Beschriftung muss den Namen des Kindes, die genaue Dosierung und die Dauer der Einnahme enthalten. Medikamente werden nur an die Eltern persönlich zurückgegeben. Erkrankungen eines Kindes oder Familienangehörigen an bestimmten ansteckenden Krankheiten müssen laut Infektionsschutzgesetz der Leitung umgehend mitgeteilt werden. Welche Krankheiten dies betrifft, ist aus dem Merkblatt (siehe Anlage) zu ersehen. Bei Wiederaufnahme der Betreuung nach der Krankheit kann die Leitung eine ärztliche Bescheinigung einfordern. Die Einrichtung gibt aufgetretene ansteckende Krankheiten durch Aushang bekannt.

Gesundheitsvorsorge

Bei längerem Aufenthalt in der Sonne cremen wir die Kinder ein. Empfindliche Kinder sollten aber schon zu Hause das 1. Mal eingecremt werden. Bitte informieren Sie uns über eventuelle Unverträglichkeiten. Süßigkeiten gibt es im Kinderhaus nur zu besonderen Anlässen und sollen den Kindern daher nur in Absprache mit den Erzieher/innen mitgegeben werden. Die Kinder sollen dem Wetter entsprechend gekleidet sein und so, dass sie draußen spielen können und dürfen.

Regelmäßiger Bedarf

Die Kinder benötigen: - Hausschuhe - Gummistiefel, Regensachen - Buddelhosen - Schlafbekleidung (wöchentlicher Wechsel) - Wechselsachen (Beutel am Haken) - Sportbeutel mit Stoppersocken, Radlerhose und T-Shirt (monatlich wechseln) - ein Foto des Kindes - Windeln bei Bedarf - Zahnbürsten (Wechsel bei Bedarf) - 1-2 Mal im Jahr eine große Packung Taschentücher - eine Bürste oder einen Kamm Die Handtücher werden vom Kinderhaus bereitgestellt. Hier wird um die Mithilfe durch die Eltern beim Waschen gebeten. Eine entsprechende Liste hängt aus.Officia tempor id do ad f